G&S Zierer
Am 1. Januar 2004 trat die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A1 (BGV A1) in Kraft und löste damit die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ab, damit fällt die Verantwortung für die von diesen Vorschriften abgedeckten Detail-Regelungen wieder dem Unternehmer zu.
Mit der BGV A3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel - legt die Berufsgenossenschaft fest das elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen, dabei wird unterschieden in ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Anlagen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5 DIN VDE 0100 200).
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorhergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7 DIN VDE 0100 200).
Gerne führen wir für Sie die erforderlichen Prüfungen aus und dokumentieren sie nach ISO Norm.
Folgende Betriebs- und Anlagenprüfungsarten führen wir für Sie durch und dokumentieren sie nach ISO:
- BGV A3 Prüfungen, Prüffristen, DIN VDE 0701-0702 ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen- und Betriebsmittel.
- Prüfung nach BGV A3, DIN VDE 0701-0702 - Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111
- Elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
BGV A3 Prüfung Elektrische Anlagen Geräteprüfung
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art(DIN VDE 0100Â Gruppe 700)
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
- in stationären Anlagen
- in nichtstationären Anlagen
4 Jahre
1 Jahr
1 Monat
6 Monate
arbeitstäglich
auf ordnungsgemäßen Zustand
auf ordnungsgemäßen Zustand
auf Wirksamkeit
auf einwandfreie Funktion durch betätigen der Prüfeinrichtung
Elektrofachkraft
Elektrofachkraft
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Benutzer
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
Anschlussleitungen mit Stecker
bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
BGV A3 Prüfung Elektrische Anlagen Geräteprüfung"
4 Jahre
Richtwert: 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote von < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Maximalwerte:
Auf Baustellen und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen
einmal im Jahr (1 Jahr)
In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen alle zwei Jahre. (2 Jahre)
auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Die Forderungen sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel z.B. auch erfüllt, wenn diese von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie kontinuierlichvon Elektrofachkräften instandgehalten unddurch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens (z.B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.