G&S Zierer
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01. Januar 2021 Nachstehend finden sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Zierer Gebäude & Systemtechnik Steuernummer 148535/29471 .
In einem individuellen Vertragsverhältnis mit Zierer Gebäude & Systemtechnik können diese im gemeinsamen Einverständnis abgeändert werden.
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen von Zierer Gebäude & Systemtechnik, gelten neben den in der jeweiligen Bestellung zusätzlich getroffenen Vereinbarungen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Zierer Gebäude & Systemtechnik ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden.
2.1 Angebote von Zierer Gebäude & Systemtechnik erfolgen grundsätzlich freibleibend, das heißt sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrags durch Zierer Gebäude & Systemtechnik zustande.
2.2 Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind die Auftragsbestätigung von Zierer Gebäude & Systemtechnik und die darin spezifizierten Leistungen maßgebend. Lieferungen erfolgen nach den Spezifikationen des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe der bei Vertragsabschluss aktuellen Version. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und die mit ihnen von den Kunden beabsichtigten Ergebnisse sowie für das Zusammenwirken einzelner Komponenten bei dem Kunden. Zierer Gebäude & Systemtechnik ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
2.3 Leistungen nach VOB: Die Firma Zierer Gebäude & Systemtechnik erbringt Leistungen ausschließlich im Baunebengewerbssektor.
Jegliche nicht in einem Vertrag geregelten Leistungen und Abzüge entsprechen nur den Vertragsrichtlinien wenn sie explizit vereinbart wurden.
Dies betrifft insbesondere:
Sicherheitseinbehalte, Gewährleistungsbürgschaften außerhalb des gesetzlichen Rahmens, Bauversicherungen, Baunebenkosten (Wasser, Strom).
3.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3.2 Zierer Gebäude & Systemtechnik erbringt ihre Leistungen montags bis freitags während der üblichen Geschäftszeiten. Zierer Gebäude & Systemtechnik bemüht sich stets um angemessene Erledigung; die Gewähr für eine unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft von Geräten und Programmen kann nicht übernommen werden.
3.3 Liefer- und Leistungszeitangaben von Zierer Gebäude & Systemtechnik erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich schriftlich eine ausdrückliche verbindliche Zusage für einen bestimmten Fixtermin erfolgt.
3.4 Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn Zierer Gebäude & Systemtechnik an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferanten.
3.5 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen.
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der am Tage des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preise von Zierer Gebäude & Systemtechnik; ansonsten gilt die jeweils vereinbarte Vergütung.
4.2 Alle Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen sofort nach Lieferung bzw. Leistung und Rechnungserteilung ohne Abzug, netto Kasse fällig.
4.4 Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber. Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nicht entgegengenommen.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Zierer Gebäude & Systemtechnik berechtigt, dem Kunden für die Dauer des Verzuges pauschal Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens bleibt beiden Seiten vorbehalten.
4.6 Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Kunden begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels sowie bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden) und bei Zahlungsverzug, ist Zierer Gebäude & Systemtechnik berechtigt, die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist Zierer Gebäude & Systemtechnik berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben Zierer Gebäude & Systemtechnik vorbehalten.
4.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die streitige Forderung.
4.8 Geänderte Zahlungsbedingungen Stand 1.1.2020
Das Zahlungsziel ab Rechnungsstellung beträgt 30 Kalendertage. Bei Auftragsbeginn ist eine Abschlagssumme von 35% des Auftragsvolumens zu leisten. Auftragsausführungen und Warenlieferungen erfolgen erst nach vorheriger Bonitätsprüfung.
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch bereits früherer oder erst künftig aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener bzw. entstehender Forderungen bleiben alle gelieferten Waren Eigentum von Zierer Gebäude & Systemtechnik. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
5.2 Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Ansprüche und Forderungen aus einer Weiterveräußerung sowie einer Verarbeitung der Vorbehaltsware erfüllungshalber an Zierer Gebäude & Systemtechnik ab; Zierer Gebäude & Systemtechnik nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Zierer Gebäude & Systemtechnik wird von seinen Widerrufsrechten keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Pflichten ordnungsgemäß nachkommt und kein Fall von Ziff. 4.6 vorliegt. Der Kunde hat die eingezogenen Beträge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert aufzubewahren und sofort an Zierer Gebäude & Systemtechnik abzufahren, soweit und sobald die Forderungen von Zierer Gebäude & Systemtechnik fällig sind. Auf Verlangen hat der Kunde Zierer Gebäude & Systemtechnik alle zur Einziehung der abgetretenen, Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen. Zierer Gebäude & Systemtechnik ist berechtigt, die Abtretung gegenüber den Schuldnern des Kunden offenzulegen.
5.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder treten Tatsachen ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft begründen (vgl. Ziff. 5.6), ist Zierer Gebäude & Systemtechnik nach billigem Ermessen berechtigt, die Vorbehaltsware wieder an sich zu nehmen. Die Kosten des Rücktransports sind von dem Kunden zu tragen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nur als Rücktritt von dem Vertrag, sofern dies von Zierer Gebäude & Systemtechnik ausdrücklich erklärt wird.
5.4 Übersteigt der Wert der für Zierer Gebäude & Systemtechnik bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, ist Zierer Gebäude & Systemtechnik auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.
6.1 Der Kunde räumt Zierer Gebäude & Systemtechnik die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung ihrer Leistungen ein. Er wird Zierer Gebäude & Systemtechnik während der Vorbereitung und der Durchführung ihrer Arbeiten jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren.
6.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich. Vor Arbeiten an seinen Geräten und/oder Programmen wird der Kunde alle Programme und Daten selbständig sichern und auf externe Datenträger speichern. Der Kunde wird alle für die Durchführung von Arbeiten vor Ort erforderlichen Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen etc.) auf seine Kosten zur Verfügung stellen.
7.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen nur zur bloßen Produktbeschreibung. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB müssen von Zierer Gebäude & Systemtechnik ausdrücklich und schriftlich als "Zusicherung" gekennzeichnet sein.
8.1 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, das einwandfreie Funktionieren von Datenverarbeitungsgeräten und Gerätekombinationen unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu garantieren und Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen. Zierer Gebäude & Systemtechnik trägt jedoch die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und die technische Brauchbarkeit ihrer Lieferungen und Leistungen.
8.2 Mängel, Beschädigungen und Mengenabweichungen sind Zierer Gebäude & Systemtechnik unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar: bei erkennbaren Mängeln etc. spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung bzw. Leistung und bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Absprüche mehr gegen Zierer Gebäude & Systemtechnik hergeleitet werden. 8.3 Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so behält sich Zierer Gebäude & Systemtechnik das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Der Kunde hat Zierer Gebäude & Systemtechnik die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. Schlagen die zumutbaren Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferungen fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine von dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, oder wird die Mängelbescheinigung von Zierer Gebäude & Systemtechnik schuldhaft verzögert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen.
9.1 Die Haftung von Zierer Gebäude & Systemtechnik, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, richtet sich nach folgenden Maßgaben:
9.2 Schadensersatzansprüche infolge von Zierer Gebäude & Systemtechnik oder seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen verursachter Vertragsverletzungen (z.B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung und Delikt, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
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