Rauchmelder München

G&S Zierer

 

 

Seit dem 1. Januar 2013 müssen laut Gesetz nun auch in Bayern alle Gebäude neu- und -umbauten mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

 

Dies betrifft Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen.

 

Die Vorgabe ist, dass jeweils mindestens ein Rauchmelder installiert sein muss.

 

In Bayern gilt die Rauchwarnpflicht. Rauchmelder retten Leben.

 

Die Bayerische Bauordnung vom 11.12.2012 (Artikel 46, Absatz 4) verpflichtet zudem Bauherren und Eigentümer bzw. Vermieter von Wohnraum dafür zu sorgen, dass die Geräte auch tatsächlich betriebsbereit sind.

Bestehende Wohnungen müssen in einer Übergangsfrist bis spätestens Ende 2017 mit einem Rauchmelder nachgerüstet werden.

 

 

 

Die jährliche Wartung der Rauchmelder liegt jedoch in allen Fällen in der Verantwortung der Nutzer.

Das bedeutet im Vermietungsfall, dass Sie als Mieter einer Wohnung für die jährliche Sicht- und Funktionskontrolle bzw. für einen notwendigen Batteriewechsel zuständig sind.

 

 

 

In der Pfalz besteht die Verpflichtung zur Bereitstellung und Wartung der Warnmelder übrigens bereits seit Juli 2012. Aber hier ist, im Unterschied zu Bayern, der Eigentümer bzw. Vermieter auch für die regelmäßige Wartung verantwortlich.

Wir sind zertifizierter VdS Q Rauchwarnmelder Errichter

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Tagtäglich gibt es in Deutschland Brände. Brände in unterschiedlichsten Dimensionen, angefangen bei Kellerbränden, über Fettbrände, Zimmerbrände bis hin zu kompletten Wohnungsbränden. Rauchmelder VDSQ Brandmelder Rauchwarnmelderpflicht Bayern

Eines haben diese Feuer gemeinsam:
Sie sind eine große Gefahr für Menschen.

Die Firma Zierer Gebäude und Systemtechnik ist ein zertifizierter Betrieb für Rauchwarnmelder mit VdS Q-Label-Zertifizierung.Der neue Qualitäts-Maßstab: Standard-Rauchwarnmelder von Hager mit VdS Q-Label-Zertifizierung - das Ergebnis sind eine garantierte Langlebigkeit und eine minimale Fehlalarmrate. Damit diese Qualität permanent gewährleistet ist, werden die Produkte immer wieder in Stichproben von anerkannten Prüfstellen getestet.

Rauchmelder DIN EN 14604 gibt Sicherheit.

Diese regelt die Mindestanforderungen, die ein Rauchmelder erfüllen muss:
- Der Alarmton muss mindestens 85 dB/m² laut sein
- Ein wiederkehrendes Warnsignal muss mindestens 30 Tage vor Ende der Batterielebensdauer einen nötigen Batteriewechsel anzeigen.
- Eine Funktionsüberprüfung muss jederzeit per Testknopf möglich sein.
- Ein Eindringen des Rauches sollte von allen Seiten möglich sein.
- Um das Eindringen von Staub und Insekten zu vermeiden, sollten die Einlassöffnungen nicht größer als 1,3 mm sein.

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